Zweitwohnsitzsteuer & 180-Tage-Regel in Nesselwang – was Eigentümer jetzt wissen müssen
Wer in Nesselwang eine Ferienwohnung besitzt oder plant, eine zu kaufen, trifft eine hervorragende Entscheidung.
Der Ort liegt mitten im Allgäu – beliebt bei Gästen aus ganz Deutschland und ideal für alle, die Berge, Natur und bayerische Gemütlichkeit lieben.
Damit Eigentümer ihre Wohnung optimal nutzen und steuerlich nicht unnötig belastet werden, lohnt sich ein Blick auf zwei wichtige Regelungen: die Zweitwohnungssteuersatzung und die Fremdenverkehrssatzung des Marktes Nesselwang.
💶 1. Die Zweitwohnungssteuer – wer zahlt und warum
In Nesselwang wird seit dem 1. Januar 2020 eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Diese betrifft alle, die hier eine Wohnung besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz woanders haben.
Die Steuer soll Leerstand vermeiden und sicherstellen, dass Ferienwohnungen auch tatsächlich genutzt werden.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Nettokaltmiete (oder einem vergleichbaren ortsüblichen Mietwert):
bis 2022: 11 %
2023–2024: 13 %
ab 2025: 15 % der Bemessungsgrundlage
🏖️ 2. Steuerersparnis durch aktive Ferienvermietung
Wer seine Ferienwohnung über eine Agentur wie myGäu zur Vermietung freigibt, profitiert von einer deutlichen Steuerreduzierung.
Laut § 5 Abs. 2 der Satzung fällt die Steuer dann nur anteilig an – gestaffelt nach der eigenen Nutzung:
👉 Das bedeutet:
Je häufiger die Wohnung vermietet wird, desto geringer fällt die Steuer aus.
Wer seine Wohnung den Großteil des Jahres an Feriengäste weitergibt, zahlt also nur einen Bruchteil der normalen Zweitwohnungssteuer.
📅 3. Die Fremdenverkehrssatzung
– 180 Tage Nutzungspflicht
Seit Ende 2021 gilt in Nesselwang zusätzlich eine Fremdenverkehrssatzung, die festlegt:
Eine Wohnung muss mindestens 180 Tage im Jahr genutzt oder belegt sein – egal, ob durch den Eigentümer selbst oder durch Feriengäste.
Damit möchte die Gemeinde verhindern, dass Immobilien dauerhaft leer stehen.
Wird diese 180-Tage-Belegung nicht erreicht, kann die Wohnung genehmigungspflichtig werden.
Wer ohne Genehmigung dauerhaft nicht nutzt oder leer stehen lässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (nach § 43 BauGB).
📊 4. Belegungsnachweis leicht gemacht – mit AllgäuHomes
Ein großer Vorteil für Eigentümer, die mit AllgäuHomes zusammenarbeiten:
Alle Buchungen, Gästeaufenthalte und Eigenbelegungen werden automatisch im digitalen Belegungskalender dokumentiert.
Damit ist jederzeit genau ersichtlich:
wann Feriengäste da waren,
wann die Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt wurde.
💡 Dieser Belegungskalender dient als offizieller Nachweis gegenüber der Gemeinde oder der Tourist-Info und reicht nach aktuellem Stand als Dokumentation völlig aus.
🤝 5. Warum sich die Zusammenarbeit mit AllgäuHomes lohnt
Mit einer professionellen Agenturverwaltung wie AllgäuHomes sind Eigentümer nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern profitieren auch wirtschaftlich.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Regelmäßige Belegung dank professioneller Vermarktung
Pflege & Wartung der Immobilie durch den Rundum-Service
Automatischer Nachweis der Belegung für Gemeinde oder Finanzamt
Steuervorteil durch reduzierte Zweitwohnungssteuer
Sorglose Abwicklung von Buchung, Gästebetreuung und Abrechnung
So wird die Ferienwohnung rechtssicher, rentabel und stressfrei geführt – und die 180-Tage-Regel ganz automatisch erfüllt.
🌄 6. Warum Nesselwang so attraktiv ist
Nesselwang verbindet traditionelles Allgäuer Lebensgefühl mit moderner Lebensqualität.
Hier treffen Bergbahn, Skigebiet, Sommerrodelbahn, Kletterpark, Minigolf, Badeseen und ein vielfältiges Freizeitangebot auf echtes Miteinander.
Ob bei Heimatabenden, Musikfesten oder Dorffesten – in Nesselwang erlebt man Authentizität und Gemeinschaft.
Die Lage im Herzen des Allgäus ermöglicht kurze Wege nach Füssen, Reutte, Pfronten, Wertach oder Kempten – perfekt für Ausflüge und Urlaubsgäste.
🪙 7. Fazit – aktive Nutzung lohnt sich doppelt
Wer seine Ferienwohnung regelmäßig nutzt oder vermietet,
erfüllt automatisch die 180-Tage-Regel,
reduziert gleichzeitig die Zweitwohnungssteuer,
und profitiert von einer gepflegten, rentablen Immobilie.
Mit myGäu lässt sich das einfach, transparent und nachhaltig umsetzen –
so bleibt die Wohnung lebendig, gepflegt und eine sichere Investition in Nesselwang.
📞 Interesse an einer Zusammenarbeit?
Falls Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit AllgäuHomes haben oder mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, können Sie sich jederzeit gerne telefonisch unter 📞 0178 – 490 63 54 melden, oder direkt über das Kontaktformular auf unserer Website eine Anfrage senden:
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und darauf, gemeinsam das Beste aus Ihrer Ferienimmobilie in Nesselwang zu machen.
